Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1931/77
Entscheidungsdatum
21.11.1977
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1286/59 E 25. April 1961 VwSlg 2423 F/1961; RS 2
(hier: Tatzeit 10.30 oder 10.35).
Stammrechtssatz
Zur genauen Bezeichnung der dem Beschuldigten zur Last gelegten Tat ist es nicht unbedingt erforderlich, im Spruch des Straferkenntnisses Tag und Stunde der Begehung genau festzuhalten; ist eine solche genaue zeitliche Begrenzung der Tat nicht möglich, dann muß aber die Tat im Spruch auf andere Weise so genau umschrieben werden, daß Verwechslungen ausgeschlossen sind.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei
Beschreibung ungenaue Angabe
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1977001931.X01
Im RIS seit
30.06.2003
Zuletzt aktualisiert am
31.03.2009
Dokumentnummer
JWR_1977001931_19771121X01