Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1209/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 9487 A/1978

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

1209/77

Entscheidungsdatum

15.02.1978

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Gemäß Paragraph 198, Absatz 5, letzter Satz GewO 1973 haben die Gemeinden in Orten, in denen Bundespolizeibehörden bestehen, vor einer Entscheidung diese Behörden zu hören. Dieser Vorschrift ist entsprochen, wenn der Bundespolizeibehörde vor der Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde, wobei es dieser Behörde überlassen bleibt, Form und Inhalt einer allfälligen Stellungnahme zu bestimmen. Das Unterbleiben einer solchen Stellungnahme steht einer Entscheidung der Behörde nach dieser Bestimmung bei Zutreffen der sonstigen Voraussetzungen nicht entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977001209.X03

Im RIS seit

29.08.2003

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2008

Dokumentnummer

JWR_1977001209_19780215X03