Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
88/04/0233
Entscheidungsdatum
18.04.1989
Index
Verwaltungsverfahren - AVG
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0101/77 E 21. September 1978 RS 1
Stammrechtssatz
Die bloße Vermutung, es spreche die Verantwortung eines Beschuldigten für eine Ausrede, reicht für sich allein für den Beweis der Richtigkeit einer solchen Annahme nicht aus. Für eine schlüssige Begründung dieser Annahme bedarf es der Anführung weiterer Argumente.
Schlagworte
Beweismittel Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988040233.X02
Im RIS seit
17.10.2006
Zuletzt aktualisiert am
29.04.2026
Dokumentnummer
JWR_1988040233_19890418X02