Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0259/72

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

0259/72

Entscheidungsdatum

14.09.1972

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

y29575;

Rechtssatz

A) Für die Geltendmachung des Notstandes genügt es nicht eine ALLFÄLLIGE, aber keine wirkliche Gesundheitsgefährdung eines Angehörigen zu behaupten.

B) Notstand setzt voraus, dass der Täter eine Verwaltungsvorschrift verletzt, um eine unmittelbar drohende Gefahr abzuwenden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1972000259.X03

Im RIS seit

14.09.1972

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2012

Dokumentnummer

JWR_1972000259_19720914X03

Rechtssatz für 0641/76

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

0641/76

Entscheidungsdatum

03.03.1977

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1972/09/14 0259/72 3

Stammrechtssatz

A) Für die Geltendmachung des Notstandes genügt es nicht eine ALLFÄLLIGE, aber keine wirkliche Gesundheitsgefährdung eines Angehörigen zu behaupten.

B) Notstand setzt voraus, dass der Täter eine Verwaltungsvorschrift verletzt, um eine unmittelbar drohende Gefahr abzuwenden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976000641.X03

Im RIS seit

03.03.1977

Dokumentnummer

JWR_1976000641_19770303X03