Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
85/02/0122
Entscheidungsdatum
25.04.1985
Index
90/01 Straßenverkehrsordnung
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
85/02/0123
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1921/71 E 11. Jänner 1973 VwSlg 8340 A/1973 RS 1
Stammrechtssatz
Eine Straße kann dann von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden, wenn einerseits jedermann in der Lage ist, die Straße zu benützen, und andrerseits keine für die Straßenbenützer sichtbare Hinweise dafür vorhanden sind (Hinweiszeichen und Schranken), daß es sich um eine Straße ohne öffentlichen Verkehr handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985020122.X02
Im RIS seit
29.03.2005
Zuletzt aktualisiert am
10.11.2016
Dokumentnummer
JWR_1985020122_19850425X02