Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1990/65

Entscheidungsart

Erkenntnis VS

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 7022 A/1966

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1990/65

Entscheidungsdatum

04.11.1966

Index

Polizeirecht - FrPolG
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §58 Abs2
FPG 1954 §3 Abs1
FPG 1954 §3 Abs2 lita
VwGG §13 Z1
VwRallg

Beachte


Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):
0080/64 E 20.05.1964 RS 1;
(RIS: abgv)

Rechtssatz

Bei Erlassung eines Aufenthaltsverbotes nach Paragraph 3, Absatz 2, FrPolG darf sich die Begründung nicht auf den Hinweis beschränken, daß einer der in dieser Gesetzesstelle angeführten Tatbestände vorliegt, es sei denn der Fall ist beschaffen, daß die für die Handhabung des von der Behörde zum Nachteil des Betroffenen geübten Ermessens maßgeblichen Gründe auch ohne ausdrückliche Erwähnung klar auf der Hand liegen. Letzteres trifft jedenfalls nicht zu, wenn die Zulässigkeit des Aufenthaltsverbotes lediglich aus einer einmaligen, ihrer Natur nach unbedeutenden Übertretung einer Ordnungsvorschrift abgeleitet wird.

Schlagworte

Begründung von Ermessensentscheidungen Ermessen VwRallg8

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1965001990.X02

Im RIS seit

12.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2026

Dokumentnummer

JWR_1965001990_19661104X02

Rechtssatz für 1840/65

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1840/65

Entscheidungsdatum

16.12.1966

Index

Polizeirecht - FrPolG
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §58 Abs2
FPG 1954 §3 Abs1
FPG 1954 §3 Abs2 lita
VwRallg

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1990/65 E VS 4. November 1966 VwSlg 7022 A/1966 RS 2

Stammrechtssatz

Bei Erlassung eines Aufenthaltsverbotes nach Paragraph 3, Absatz 2, FrPolG darf sich die Begründung nicht auf den Hinweis beschränken, daß einer der in dieser Gesetzesstelle angeführten Tatbestände vorliegt, es sei denn der Fall ist beschaffen, daß die für die Handhabung des von der Behörde zum Nachteil des Betroffenen geübten Ermessens maßgeblichen Gründe auch ohne ausdrückliche Erwähnung klar auf der Hand liegen. Letzteres trifft jedenfalls nicht zu, wenn die Zulässigkeit des Aufenthaltsverbotes lediglich aus einer einmaligen, ihrer Natur nach unbedeutenden Übertretung einer Ordnungsvorschrift abgeleitet wird.

Schlagworte

Begründung von Ermessensentscheidungen Ermessen VwRallg8

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1965001840.X02

Im RIS seit

09.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2026

Dokumentnummer

JWR_1965001840_19661216X02

Rechtssatz für 1495/65

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 7115 A/1967

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

1495/65

Entscheidungsdatum

04.04.1967

Index

Polizeirecht - FrPolG
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §58 Abs2
FPG 1954 §3 Abs1
FPG 1954 §3 Abs2 lita
VwRallg

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1990/65 E VS 4. November 1966 VwSlg 7022 A/1966 RS 2

Stammrechtssatz

Bei Erlassung eines Aufenthaltsverbotes nach Paragraph 3, Absatz 2, FrPolG darf sich die Begründung nicht auf den Hinweis beschränken, daß einer der in dieser Gesetzesstelle angeführten Tatbestände vorliegt, es sei denn der Fall ist beschaffen, daß die für die Handhabung des von der Behörde zum Nachteil des Betroffenen geübten Ermessens maßgeblichen Gründe auch ohne ausdrückliche Erwähnung klar auf der Hand liegen. Letzteres trifft jedenfalls nicht zu, wenn die Zulässigkeit des Aufenthaltsverbotes lediglich aus einer einmaligen, ihrer Natur nach unbedeutenden Übertretung einer Ordnungsvorschrift abgeleitet wird.

Schlagworte

Begründung von Ermessensentscheidungen Ermessen VwRallg8

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1965001495.X03

Im RIS seit

04.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2026

Dokumentnummer

JWR_1965001495_19670404X03

Rechtssatz für 1588/72

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

1588/72

Entscheidungsdatum

13.03.1973

Index

Polizeirecht - FrPolG
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FPG 1954 §3 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1990/65 E VS 4. November 1966 VwSlg 7022 A/1966 RS 2

Stammrechtssatz

Bei Erlassung eines Aufenthaltsverbotes nach Paragraph 3, Absatz 2, FrPolG darf sich die Begründung nicht auf den Hinweis beschränken, daß einer der in dieser Gesetzesstelle angeführten Tatbestände vorliegt, es sei denn der Fall ist beschaffen, daß die für die Handhabung des von der Behörde zum Nachteil des Betroffenen geübten Ermessens maßgeblichen Gründe auch ohne ausdrückliche Erwähnung klar auf der Hand liegen. Letzteres trifft jedenfalls nicht zu, wenn die Zulässigkeit des Aufenthaltsverbotes lediglich aus einer einmaligen, ihrer Natur nach unbedeutenden Übertretung einer Ordnungsvorschrift abgeleitet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1972001588.X04

Im RIS seit

22.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2026

Dokumentnummer

JWR_1972001588_19730313X04

Rechtssatz für 1169/73

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1169/73

Entscheidungsdatum

09.10.1973

Index

Polizeirecht - FrPolG
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §58 Abs2
FPG 1954 §3 Abs1
FPG 1954 §3 Abs2 lita
VwRallg

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1990/65 E VS 4. November 1966 VwSlg 7022 A/1966 RS 2

Stammrechtssatz

Bei Erlassung eines Aufenthaltsverbotes nach Paragraph 3, Absatz 2, FrPolG darf sich die Begründung nicht auf den Hinweis beschränken, daß einer der in dieser Gesetzesstelle angeführten Tatbestände vorliegt, es sei denn der Fall ist beschaffen, daß die für die Handhabung des von der Behörde zum Nachteil des Betroffenen geübten Ermessens maßgeblichen Gründe auch ohne ausdrückliche Erwähnung klar auf der Hand liegen. Letzteres trifft jedenfalls nicht zu, wenn die Zulässigkeit des Aufenthaltsverbotes lediglich aus einer einmaligen, ihrer Natur nach unbedeutenden Übertretung einer Ordnungsvorschrift abgeleitet wird.

Schlagworte

Begründung von Ermessensentscheidungen Ermessen VwRallg8

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1973001169.X02

Im RIS seit

10.12.2002

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2026

Dokumentnummer

JWR_1973001169_19731009X02

Rechtssatz für 1434/74

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1434/74

Entscheidungsdatum

29.04.1975

Index

Polizeirecht - FrPolG
001 Verwaltungsrecht allgemein
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FPG 1954 §3 Abs1
FPG 1954 §3 Abs2 lita
VwRallg

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1990/65 E VS 4. November 1966 VwSlg 7022 A/1966 RS 2

Stammrechtssatz

Bei Erlassung eines Aufenthaltsverbotes nach Paragraph 3, Absatz 2, FrPolG darf sich die Begründung nicht auf den Hinweis beschränken, daß einer der in dieser Gesetzesstelle angeführten Tatbestände vorliegt, es sei denn der Fall ist beschaffen, daß die für die Handhabung des von der Behörde zum Nachteil des Betroffenen geübten Ermessens maßgeblichen Gründe auch ohne ausdrückliche Erwähnung klar auf der Hand liegen. Letzteres trifft jedenfalls nicht zu, wenn die Zulässigkeit des Aufenthaltsverbotes lediglich aus einer einmaligen, ihrer Natur nach unbedeutenden Übertretung einer Ordnungsvorschrift abgeleitet wird.

Schlagworte

Ermessen VwRallg8

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1974001434.X02

Im RIS seit

17.01.2003

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2026

Dokumentnummer

JWR_1974001434_19750429X02

Rechtssatz für 1829/74

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

1829/74

Entscheidungsdatum

23.09.1975

Index

Polizeirecht - FrPolG
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §58 Abs2 implizit
FPG 1954 §3 Abs1
FPG 1954 §3 Abs2 lita
VwRallg implizit

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1990/65 E VS 4. November 1966 VwSlg 7022 A/1966 RS 2

Stammrechtssatz

Bei Erlassung eines Aufenthaltsverbotes nach Paragraph 3, Absatz 2, FrPolG darf sich die Begründung nicht auf den Hinweis beschränken, daß einer der in dieser Gesetzesstelle angeführten Tatbestände vorliegt, es sei denn der Fall ist beschaffen, daß die für die Handhabung des von der Behörde zum Nachteil des Betroffenen geübten Ermessens maßgeblichen Gründe auch ohne ausdrückliche Erwähnung klar auf der Hand liegen. Letzteres trifft jedenfalls nicht zu, wenn die Zulässigkeit des Aufenthaltsverbotes lediglich aus einer einmaligen, ihrer Natur nach unbedeutenden Übertretung einer Ordnungsvorschrift abgeleitet wird.

Schlagworte

Begründung von Ermessensentscheidungen Ermessen VwRallg8

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1974001829.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2026

Dokumentnummer

JWR_1974001829_19750923X03

Rechtssatz für 2073/76

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2073/76

Entscheidungsdatum

27.09.1977

Index

Polizeirecht - FrPolG
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FPG 1954 §3 Abs1
FPG 1954 §3 Abs2 lita

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1990/65 E VS 4. November 1966 VwSlg 7022 A/1966 RS 2

Stammrechtssatz

Bei Erlassung eines Aufenthaltsverbotes nach Paragraph 3, Absatz 2, FrPolG darf sich die Begründung nicht auf den Hinweis beschränken, daß einer der in dieser Gesetzesstelle angeführten Tatbestände vorliegt, es sei denn der Fall ist beschaffen, daß die für die Handhabung des von der Behörde zum Nachteil des Betroffenen geübten Ermessens maßgeblichen Gründe auch ohne ausdrückliche Erwähnung klar auf der Hand liegen. Letzteres trifft jedenfalls nicht zu, wenn die Zulässigkeit des Aufenthaltsverbotes lediglich aus einer einmaligen, ihrer Natur nach unbedeutenden Übertretung einer Ordnungsvorschrift abgeleitet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976002073.X02

Im RIS seit

05.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2026

Dokumentnummer

JWR_1976002073_19770927X02

Rechtssatz für 0518/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 9941 A/1979

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0518/78

Entscheidungsdatum

09.10.1979

Index

Polizeirecht - FrPolG
001 Verwaltungsrecht allgemein
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FPG 1954 §3 Abs1
FPG 1954 §3 Abs2 lita
VwRallg

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1990/65 E VS 4. November 1966 VwSlg 7022 A/1966 RS 2

Stammrechtssatz

Bei Erlassung eines Aufenthaltsverbotes nach Paragraph 3, Absatz 2, FrPolG darf sich die Begründung nicht auf den Hinweis beschränken, daß einer der in dieser Gesetzesstelle angeführten Tatbestände vorliegt, es sei denn der Fall ist beschaffen, daß die für die Handhabung des von der Behörde zum Nachteil des Betroffenen geübten Ermessens maßgeblichen Gründe auch ohne ausdrückliche Erwähnung klar auf der Hand liegen. Letzteres trifft jedenfalls nicht zu, wenn die Zulässigkeit des Aufenthaltsverbotes lediglich aus einer einmaligen, ihrer Natur nach unbedeutenden Übertretung einer Ordnungsvorschrift abgeleitet wird.

Schlagworte

Ermessen VwRallg8

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978000518.X02

Im RIS seit

22.09.2003

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2026

Dokumentnummer

JWR_1978000518_19791009X02

Rechtssatz für 1493/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1493/79

Entscheidungsdatum

18.06.1980

Index

Polizeirecht - FrPolG
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FPG 1954 §3 Abs1
FPG 1954 §3 Abs2 lita

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1990/65 E VS 4. November 1966 VwSlg 7022 A/1966 RS 2

Stammrechtssatz

Bei Erlassung eines Aufenthaltsverbotes nach Paragraph 3, Absatz 2, FrPolG darf sich die Begründung nicht auf den Hinweis beschränken, daß einer der in dieser Gesetzesstelle angeführten Tatbestände vorliegt, es sei denn der Fall ist beschaffen, daß die für die Handhabung des von der Behörde zum Nachteil des Betroffenen geübten Ermessens maßgeblichen Gründe auch ohne ausdrückliche Erwähnung klar auf der Hand liegen. Letzteres trifft jedenfalls nicht zu, wenn die Zulässigkeit des Aufenthaltsverbotes lediglich aus einer einmaligen, ihrer Natur nach unbedeutenden Übertretung einer Ordnungsvorschrift abgeleitet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979001493.X02

Im RIS seit

26.11.2003

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2026

Dokumentnummer

JWR_1979001493_19800618X02

Rechtssatz für 2893/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2893/80

Entscheidungsdatum

18.02.1981

Index

Polizeirecht - FrPolG
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §58 Abs2
FPG 1954 §3 Abs1
FPG 1954 §3 Abs2 lita

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1990/65 E VS 4. November 1966 VwSlg 7022 A/1966 RS 2

Stammrechtssatz

Bei Erlassung eines Aufenthaltsverbotes nach Paragraph 3, Absatz 2, FrPolG darf sich die Begründung nicht auf den Hinweis beschränken, daß einer der in dieser Gesetzesstelle angeführten Tatbestände vorliegt, es sei denn der Fall ist beschaffen, daß die für die Handhabung des von der Behörde zum Nachteil des Betroffenen geübten Ermessens maßgeblichen Gründe auch ohne ausdrückliche Erwähnung klar auf der Hand liegen. Letzteres trifft jedenfalls nicht zu, wenn die Zulässigkeit des Aufenthaltsverbotes lediglich aus einer einmaligen, ihrer Natur nach unbedeutenden Übertretung einer Ordnungsvorschrift abgeleitet wird.

Schlagworte

Begründung von Ermessensentscheidungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980002893.X01

Im RIS seit

17.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2026

Dokumentnummer

JWR_1980002893_19810218X01

Rechtssatz für 82/01/0293

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

82/01/0293

Entscheidungsdatum

01.12.1982

Index

Polizeirecht - FrPolG
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FPG 1954 §3 Abs1
FPG 1954 §3 Abs2 lita

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1990/65 E VS 4. November 1966 VwSlg 7022 A/1966 RS 2

Stammrechtssatz

Bei Erlassung eines Aufenthaltsverbotes nach Paragraph 3, Absatz 2, FrPolG darf sich die Begründung nicht auf den Hinweis beschränken, daß einer der in dieser Gesetzesstelle angeführten Tatbestände vorliegt, es sei denn der Fall ist beschaffen, daß die für die Handhabung des von der Behörde zum Nachteil des Betroffenen geübten Ermessens maßgeblichen Gründe auch ohne ausdrückliche Erwähnung klar auf der Hand liegen. Letzteres trifft jedenfalls nicht zu, wenn die Zulässigkeit des Aufenthaltsverbotes lediglich aus einer einmaligen, ihrer Natur nach unbedeutenden Übertretung einer Ordnungsvorschrift abgeleitet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1982010293.X01

Im RIS seit

20.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2026

Dokumentnummer

JWR_1982010293_19821201X01

Rechtssatz für 83/01/0074

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

83/01/0074

Entscheidungsdatum

04.05.1983

Index

Polizeirecht - EGVG
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FPG 1954 §3 Abs2 lita

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1990/65 E VS 4. November 1966 VwSlg 7022 A/1966 RS 2

Stammrechtssatz

Bei Erlassung eines Aufenthaltsverbotes nach Paragraph 3, Absatz 2, FrPolG darf sich die Begründung nicht auf den Hinweis beschränken, daß einer der in dieser Gesetzesstelle angeführten Tatbestände vorliegt, es sei denn der Fall ist beschaffen, daß die für die Handhabung des von der Behörde zum Nachteil des Betroffenen geübten Ermessens maßgeblichen Gründe auch ohne ausdrückliche Erwähnung klar auf der Hand liegen. Letzteres trifft jedenfalls nicht zu, wenn die Zulässigkeit des Aufenthaltsverbotes lediglich aus einer einmaligen, ihrer Natur nach unbedeutenden Übertretung einer Ordnungsvorschrift abgeleitet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983010074.X01

Im RIS seit

20.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2026

Dokumentnummer

JWR_1983010074_19830504X01

Rechtssatz für 83/01/0089

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

83/01/0089

Entscheidungsdatum

29.06.1983

Index

Polizeirecht - FrPolG
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FPG 1954 §3 Abs1
FPG 1954 §3 Abs2

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1990/65 E VS 4. November 1966 VwSlg 7022 A/1966 RS 2

Stammrechtssatz

Bei Erlassung eines Aufenthaltsverbotes nach Paragraph 3, Absatz 2, FrPolG darf sich die Begründung nicht auf den Hinweis beschränken, daß einer der in dieser Gesetzesstelle angeführten Tatbestände vorliegt, es sei denn der Fall ist beschaffen, daß die für die Handhabung des von der Behörde zum Nachteil des Betroffenen geübten Ermessens maßgeblichen Gründe auch ohne ausdrückliche Erwähnung klar auf der Hand liegen. Letzteres trifft jedenfalls nicht zu, wenn die Zulässigkeit des Aufenthaltsverbotes lediglich aus einer einmaligen, ihrer Natur nach unbedeutenden Übertretung einer Ordnungsvorschrift abgeleitet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983010089.X01

Im RIS seit

20.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2026

Dokumentnummer

JWR_1983010089_19830629X01

Rechtssatz für 83/01/0241

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

83/01/0241

Entscheidungsdatum

29.06.1983

Index

Polizeirecht - FrPolG
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §58 Abs2
FPG 1954 §3 Abs1
FPG 1954 §3 Abs2 lita

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1990/65 E VS 4. November 1966 VwSlg 7022 A/1966 RS 2

Stammrechtssatz

Bei Erlassung eines Aufenthaltsverbotes nach Paragraph 3, Absatz 2, FrPolG darf sich die Begründung nicht auf den Hinweis beschränken, daß einer der in dieser Gesetzesstelle angeführten Tatbestände vorliegt, es sei denn der Fall ist beschaffen, daß die für die Handhabung des von der Behörde zum Nachteil des Betroffenen geübten Ermessens maßgeblichen Gründe auch ohne ausdrückliche Erwähnung klar auf der Hand liegen. Letzteres trifft jedenfalls nicht zu, wenn die Zulässigkeit des Aufenthaltsverbotes lediglich aus einer einmaligen, ihrer Natur nach unbedeutenden Übertretung einer Ordnungsvorschrift abgeleitet wird.

Schlagworte

Begründung von Ermessensentscheidungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983010241.X01

Im RIS seit

20.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2026

Dokumentnummer

JWR_1983010241_19830629X01