Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 9511 A/1978
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
2259/76
Entscheidungsdatum
30.03.1978
Index
90/01 Straßenverkehrsordnung
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0011/72 E 14. Dezember 1972 VwSlg 8333 A/1972 RS 7
Stammrechtssatz
Wenn eine unmündige Person mit Erlaubnis des Kfzhalters ohne erwachsenen Beifahrer das Kfz auf einem nicht umzäunten Privatgrundstück lenkt ist damit zu rechnen, daß diese Person infolge ihres Alters und der damit verbundenen mangelnden Einsicht zum Lenken von Kfz, das Privatgrundstück verlassen und eine Straße mit öffentlichem Verkehr benützen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1976002259.X03
Dokumentnummer
JWR_1976002259_19780330X03