Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
85/02/0122
Entscheidungsdatum
25.04.1985
Index
90/01 Straßenverkehrsordnung
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
85/02/0123
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0011/72 E 14. Dezember 1972 VwSlg 8333 A/1972 RS 5
Stammrechtssatz
Aus dem alleinigen Umstand, daß eine Straße nur von gewissen Gruppen von Verkehrsteilnehmern befahren werden darf, beispielsweise nur PKW, nur Anrainerfahrzeuge oder nur Behördenfahrzeuge) kann nicht geschlossen werden, daß es sich um eine Straße ohne öffentlichen Verkehr handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985020122.X04
Im RIS seit
29.03.2005
Zuletzt aktualisiert am
10.11.2016
Dokumentnummer
JWR_1985020122_19850425X04