Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
85/02/0122
Entscheidungsdatum
25.04.1985
Index
90/01 Straßenverkehrsordnung
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
85/02/0123
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0011/72 E 14. Dezember 1972 VwSlg 8333 A/1972 RS 4
Stammrechtssatz
Es kann davon ausgegangen werden, daß es sich bei einer Straße um eine solche mit öffentlichem Verkehr handelt, wenn sie weder abgeschrankt noch als Privatstraße gekennzeichnet ist, noch auf dieser auf die Beschränkung des öffentlichen Verkehrs hinweisende Tafeln aufgestellt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985020122.X03
Im RIS seit
29.03.2005
Zuletzt aktualisiert am
10.11.2016
Dokumentnummer
JWR_1985020122_19850425X03