Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.03.1983

Geschäftszahl

82/03/0248

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0011/72 E 14. Dezember 1972 VwSlg 8333 A/1972 RS 4

Stammrechtssatz

Es kann davon ausgegangen werden, daß es sich bei einer Straße um eine solche mit öffentlichem Verkehr handelt, wenn sie weder abgeschrankt noch als Privatstraße gekennzeichnet ist, noch auf dieser auf die Beschränkung des öffentlichen Verkehrs hinweisende Tafeln aufgestellt sind.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

82/03/0249

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1983:1982030248.X04