Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2238/58
Entscheidungsdatum
26.02.1960
Index
67 Versorgungsrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0446/54 E 17. Februar 1956 RS 2
Stammrechtssatz
Ein körperliches Gebrechen kann nur dann als WESENTLICHE Ursache einer weiteren Gesundheitsschädigung angesehen werden, wenn der Betroffene diese Schädigung trotz der gebotenen Rücksichtnahme auf die aus den ersten Gebrechen entstandenen Hemmungen nicht vermeiden konnte.
Schlagworte
Besondere Rechtsprobleme Mittelbare Dienstbeschädigung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1958002238.X01
Dokumentnummer
JWR_1958002238_19600226X01