Im Verfahren zur Prüfung der Parteistellung ist jener
Sachverhalt zu ermitteln, der es ermöglicht, ein Urteil darüber
abzugeben, ob eine Beeinträchtigung von Rechten möglich ist; im
folgenden wasserrechtlichen Verfahren ist Thema des
Ermittlungsverfahrens die Frage, ob solche Rechte tatsächlich
berührt werden. Ob eine Berührung von Rechten möglich ist, ist
(auch) eine Sachfrage, für deren Klärung dieselben Grundsätze
gelten wie für die Klärung sonstiger Sachfragen, dh daß auch
Sachverständige beigezogen werden können und
erforderlichenfalls beigezogen wwrden müssen.