Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.07.2021

Geschäftszahl

Ra 2021/07/0030

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2021/07/0031

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/07/0138 E 28. Februar 1996 RS 6

Stammrechtssatz

Im Verfahren zur Prüfung der Parteistellung ist jener

Sachverhalt zu ermitteln, der es ermöglicht, ein Urteil darüber

abzugeben, ob eine Beeinträchtigung von Rechten möglich ist; im

folgenden wasserrechtlichen Verfahren ist Thema des

Ermittlungsverfahrens die Frage, ob solche Rechte tatsächlich

berührt werden. Ob eine Berührung von Rechten möglich ist, ist

(auch) eine Sachfrage, für deren Klärung dieselben Grundsätze

gelten wie für die Klärung sonstiger Sachfragen, dh daß auch

Sachverständige beigezogen werden können und

erforderlichenfalls beigezogen wwrden müssen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021070030.L04