Erläßt das Finanzamt ohne Durchführung eines Ermittlungsverfahrens einen der Erklärung des Abgabepflichtigen entsprechenden Bescheid und werden dadurch entscheidungsrelevante Fragen nicht geklärt, hat es die ihm obliegende Verpflichtung, die Abgabenerklärungen iSd § 115 BAO von Amts wegen zu prüfen, verletzt. Die Abgabenbehörde zweiter Instanz konnte daher zu Recht den Bescheid des Finanzamtes nach § 299 Abs 1 lit c BAO aufheben.Erläßt das Finanzamt ohne Durchführung eines Ermittlungsverfahrens einen der Erklärung des Abgabepflichtigen entsprechenden Bescheid und werden dadurch entscheidungsrelevante Fragen nicht geklärt, hat es die ihm obliegende Verpflichtung, die Abgabenerklärungen iSd Paragraph 115, BAO von Amts wegen zu prüfen, verletzt. Die Abgabenbehörde zweiter Instanz konnte daher zu Recht den Bescheid des Finanzamtes nach Paragraph 299, Absatz eins, Litera c, BAO aufheben.