Verwaltungsgerichtshof
19.09.1989
86/14/0092
Eine Maßnahme nach Paragraph 299, BAO ist auch dann nicht rechtswidrig, wenn die Oberbehörde ihren Aufhebungsbescheid auf einen unrichtigen Tatbestand der zitierten Bestimmung stützt.
Besprechung in:
ÖStZB 1990, 194;