Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1989

Geschäftszahl

86/14/0092

Rechtssatz

Eine Maßnahme nach Paragraph 299, BAO ist auch dann nicht rechtswidrig, wenn die Oberbehörde ihren Aufhebungsbescheid auf einen unrichtigen Tatbestand der zitierten Bestimmung stützt.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1990, 194;