Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1989

Geschäftszahl

86/14/0092

Rechtssatz

Erläßt das Finanzamt ohne Durchführung eines Ermittlungsverfahrens einen der Erklärung des Abgabepflichtigen entsprechenden Bescheid und werden dadurch entscheidungsrelevante Fragen nicht geklärt, hat es die ihm obliegende Verpflichtung, die Abgabenerklärungen iSd Paragraph 115, BAO von Amts wegen zu prüfen, verletzt. Die Abgabenbehörde zweiter Instanz konnte daher zu Recht den Bescheid des Finanzamtes nach Paragraph 299, Absatz eins, Litera c, BAO aufheben.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1990, 194;