Verwaltungsgerichtshof
19.09.1989
86/14/0092
Erläßt das Finanzamt ohne Durchführung eines Ermittlungsverfahrens einen der Erklärung des Abgabepflichtigen entsprechenden Bescheid und werden dadurch entscheidungsrelevante Fragen nicht geklärt, hat es die ihm obliegende Verpflichtung, die Abgabenerklärungen iSd Paragraph 115, BAO von Amts wegen zu prüfen, verletzt. Die Abgabenbehörde zweiter Instanz konnte daher zu Recht den Bescheid des Finanzamtes nach Paragraph 299, Absatz eins, Litera c, BAO aufheben.
Besprechung in:
ÖStZB 1990, 194;