Die Frage, ob ein Produkt nach der allgemeinen Verkehrsauffassung dazu dient, sohin - objektiv gesehen - geeignet ist, die im § 1 Abs 1 Z 1 bis 5 AMG beschriebenen Wirkungen hervorzurufen bzw Funktionen zu erfüllen, ist nach dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft zu lösen (hier: Nachtkerzenölkapseln).Die Frage, ob ein Produkt nach der allgemeinen Verkehrsauffassung dazu dient, sohin - objektiv gesehen - geeignet ist, die im Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins bis 5 AMG beschriebenen Wirkungen hervorzurufen bzw Funktionen zu erfüllen, ist nach dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft zu lösen (hier: Nachtkerzenölkapseln).