Verwaltungsgerichtshof
24.06.1985
85/10/0044
Die Frage, ob ein Produkt nach der allgemeinen Verkehrsauffassung dazu dient, sohin - objektiv gesehen - geeignet ist, die im Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins bis 5 AMG beschriebenen Wirkungen hervorzurufen bzw Funktionen zu erfüllen, ist nach dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft zu lösen (hier: Nachtkerzenölkapseln).