Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 84/01/0059

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

84/01/0059

Entscheidungsdatum

09.05.1984

Index

Polizeirecht - FrPolG
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FPG 1954 §3 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/01/0216 E 12. Oktober 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Eine vor dem Standesbeamten geschlossene Ehe, mag diese auch vorwiegend oder ausschließlich zum Zwecke geschlossen worden sein, den Aufenthalt eines Fremden in Österreich zu ermöglichen, läuft nicht öffentlichen Interessen zuwider.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984010059.X01

Im RIS seit

11.05.2004

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2026

Dokumentnummer

JWR_1984010059_19840509X01

Rechtssatz für 84/01/0059

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

84/01/0059

Entscheidungsdatum

09.05.1984

Index

Polizeirecht - FrPolG
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §63 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1395/62 E 30. Jänner 1963 RS 1

Stammrechtssatz

Soferne nicht eine Bindung an die Rechtsausführungen des aufhebenden Erkenntnisses des VwGH gegeben ist, hat die Behörde das Recht, im Ersatzbescheid auf andere Umstände Bedacht zu nehmen und auch den Sachverhalt anders zu würdigen (Unterrichtswesen).

Ausführungen zur Frage des der Behörde bei Erstellung des Aufteilungsschlüssels (Berechnungsschlüssels) hinsichtlich der Kosten einer Hauptschule, im Hinblick auf die Schülerzahl und Finanzkraft der beteiligten Gemeinden, zustehenden Spielraumes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984010059.X02

Im RIS seit

11.05.2004

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2026

Dokumentnummer

JWR_1984010059_19840509X02