Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.05.1984

Geschäftszahl

84/01/0059

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/01/0216 E 12. Oktober 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Eine vor dem Standesbeamten geschlossene Ehe, mag diese auch vorwiegend oder ausschließlich zum Zwecke geschlossen worden sein, den Aufenthalt eines Fremden in Österreich zu ermöglichen, läuft nicht öffentlichen Interessen zuwider.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1984:1984010059.X01