Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 81/04/0131

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

81/04/0131

Entscheidungsdatum

07.05.1982

Index

50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;
GewO 1973 §25 Abs1 Z1;
  1. GewO 1973 § 25 gültig von 01.08.1974 bis 30.06.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 29/1993

Rechtssatz

Ausführungen, daß im vorliegenden Fall es nicht erforderlich war, zur Beurteilung der Zuverlässigkeit die bezügl. Vw-Strafakten einzuholen und daraus Feststellungen zu treffen. Die über den Bfr in den letzten Jahren vor Erlassung des angefochtenen Bescheides verhängten Verwaltungsstrafen (viermal wegen Schnellfahrens, einmal wegen Einfahrens in eine Kreuzung bei Rotlicht, einmal wegen Nichtbeachtung eines Fahrverbotes) lassen es nämlich schon ohne weiteres als zweifelhaft erscheinen, daß der Bfr die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981040131.X01

Im RIS seit

05.03.2004

Dokumentnummer

JWR_1981040131_19820507X01

Rechtssatz für 81/04/0131

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

81/04/0131

Entscheidungsdatum

07.05.1982

Index

50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;
GewO 1973 §25 Abs1 Z1;
  1. GewO 1973 § 25 gültig von 01.08.1974 bis 30.06.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 29/1993

Rechtssatz

Bei der vorzunehmenden Untersuchung des Charakterbildes (zur Beurteilung der Zuverlässigkeit) kommt es nicht darauf an, ob der Bfr eine theoretische und praktische Fahrpraxis besitzt und allenfalls von privaten Vereinigungen diesbezügliche Auszeichnungen erhalten hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981040131.X02

Im RIS seit

05.03.2004

Dokumentnummer

JWR_1981040131_19820507X02

Rechtssatz für 81/04/0131

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

81/04/0131

Entscheidungsdatum

07.05.1982

Index

10/10 Grundrechte
50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Rechtssatz

Es kann dahingestellt bleiben, ob die bel. Behörde die Frage der Zuverlässigkeit anderer Konzessionswerber rechtsrichtig gelöst hat. Ein allfälliges Fehlverhalten der Behörde gibt nämlich anderen Personen nicht das Recht auf ein gleiches Fehlverhalten, denn das Ergebnis wäre ein Anspruch auf Nichtanwendung des Gesetzes (was ein innerer Widerspruch wäre; Hinweis auf die ständ. Jud. d. VfGH zum Gleichheitssatz, z.B. E VfSlg 7856/76 vom 28. September 1976)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981040131.X03

Im RIS seit

05.03.2004

Dokumentnummer

JWR_1981040131_19820507X03

Rechtssatz für 81/04/0131

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

81/04/0131

Entscheidungsdatum

07.05.1982

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0061/63 E 13. April 1964 VwSlg 6300 A/1964 RS 2

Stammrechtssatz

Auf Grund des Paragraph 66, Absatz 4, AVG ist die Berufungsbehörde auch befugt, jene rechtlichen Erwägungen auszuwechseln, aus denen heraus über einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung in einem bestimmten Sinn abgesprochen wird.

Schlagworte

Umfang der Abänderungsbefugnis Auswechslung des Rechtsgrundes

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981040131.X04

Im RIS seit

05.03.2004

Dokumentnummer

JWR_1981040131_19820507X04

Rechtssatz für 81/04/0131

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

81/04/0131

Entscheidungsdatum

07.05.1982

Index

50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;
GewO 1859 §23 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1040/71 E 22. Dezember 1971 RS 1 (Hinweis auch auf E 15.9.1976, 1575/75).

Stammrechtssatz

Unter der Verlässlichkeit mit Beziehung auf das betreffende Gewerbe ist eine solche Geisteshaltung und Sinnesart zu verstehen, die Gewähr dafür bietet, dass der Bewerber um die Konzession bei der Ausübung des Gewerbes die hiebei zu beachtenden öffentlichen Rücksichten, das sind jene, zu deren Wahrung das betreffende Gewerbe an eine Konzession gebunden worden ist, wahren werde (Hinweis E 10.2.1959, VwSlg 4870 A/1959 und E 25.3.1966, 1303/65, E 24.6.1970, 1529/69).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981040131.X05

Im RIS seit

05.03.2004

Dokumentnummer

JWR_1981040131_19820507X05

Rechtssatz für 81/04/0131

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

81/04/0131

Entscheidungsdatum

07.05.1982

Index

50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Rechtssatz

Der Begriff der "Zuverlässigkeit" iSd Paragraph 25, Absatz eins, Ziffer eins, GewO 1973 (der im übrigen den gleichen Bedeutungsinhalt wie "Verlässlichkeit" iSd Paragraph 23, Absatz eins, der GewO 1859 hat - Hinweis auf E des VwGH vom 28.6.1978, 0479/77, VwSlg 9607 A/1978) hat nämlich durch die Rechtsprechung des VwGH insofern eine Auslegung erfahren (Hinweis auf z.B. E vom 24.6.1970, 1529/69, VwSlg 7827 A/1970), daß darunter eine solche Geisteshaltung und Sinnesart zu verstehen ist, die Gewähr dafür bietet, daß bei Ausübung des Gewerbes die hiebei zu beachtenden öffentlichen Rücksichten gewahrt werden würden. Die Gewerbebehörde kann daher bei der vornehmenden Untersuchung des Charakterbildes auch jene Handlung oder Unterlassung des Konzessionswerbers heranziehen, für welche über ihn (nur) Verwaltungsstrafen verhängt wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981040131.X06

Im RIS seit

05.03.2004

Dokumentnummer

JWR_1981040131_19820507X06