Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.05.1982

Geschäftszahl

81/04/0131

Rechtssatz

Bei der vorzunehmenden Untersuchung des Charakterbildes (zur Beurteilung der Zuverlässigkeit) kommt es nicht darauf an, ob der Bfr eine theoretische und praktische Fahrpraxis besitzt und allenfalls von privaten Vereinigungen diesbezügliche Auszeichnungen erhalten hat.