Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 9872 A/1979
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
3411/78
Entscheidungsdatum
12.06.1979
Index
67 Versorgungsrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1810/50 E 6. Juli 1951 VwSlg 2184 A/51 RS 1
(Zusatz: Da das KOVG den Versorgungszweck in den Vordergrund
stellt, muß auf die Bestimmung des Gesetzes besonderes Gewicht
gelegt werden, daß nur das als Einkommen gelten kann, das zum
Verbrauch übrigbleibt; Hinweis E 27.2.1964, 2062/63, VwSlg 6255
A/1964)
Stammrechtssatz
Zur Auslegung des Einkommensbegriffes des KOVG sind die Grundsätze des Einkommensteuerrechtes heranzuziehen, aber verschiedene, sich aus dem Zweck des KOVG ergebende Besonderheiten zu beachten.
Schlagworte
Bezüge die nicht als Einkommen anzusehen sind NICHTEINKOMMEN
keinEINKOMMEN
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978003411.X04
Dokumentnummer
JWR_1978003411_19790612X04