Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1057/76
Entscheidungsdatum
30.03.1977
Index
55 Wirtschaftslenkung
Norm
PreistreibereiG 1959 §1 Abs3;
Rechtssatz
Die Behörde ist nicht berechtigt, für den einzelnen Betrieb einen vom ortsüblichen Preis abweichenden angemessenen Preis zu konstruieren - für eine solche Annahme oder Berechnung fehlen im Gesetz auch jegliche Kriterien - und ihrer Entscheidung zugrunde zu legen (Hinweis E 19.1.1954, 1559/52, VwSlg 3267 A/1954) und zwar selbst dann nicht, wenn sich angesichts der festgestellten Übelstände bau- und sanitätspolizeilicher Art des Betriebes ein "Vergleichsbetrieb" auch in anderen Orten nicht finden lässt. In einem solchen Falle hat die Behörde von dem am Orte der Bedarfsleistung für diesen ermittelten ortsüblichen Preis, und nur von diesem, auszugehen (hier: Zimmervermietung an Gastarbeiter).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976001057.X01
Im RIS seit
30.03.1977
Zuletzt aktualisiert am
24.04.2009
Dokumentnummer
JWR_1976001057_19770330X01