Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2037/75
Entscheidungsdatum
23.05.1977
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0398/64 E 17. September 1968 VwSlg 7400 A/1968 RS 2
Stammrechtssatz
Die Mitwirkungspflicht des Beschuldigten im Strafverfahren erfordert es, seine Verantwortung nicht darauf zu beschränken, die ihm vorgehaltenen konkreten Erhebungsergebnisse für unrichtig zu erklären, ohne diesen Erhebungsergebnissen ebenso konkrete Behauptungen entgegenzusetzen und entsprechende Beweise anzubieten. Unterläßt er dies, so bedeutet es keinen Verfahrensmangel, wenn die Behörde von Amts wegen keine weiteren Beweiserhebungen durchführt.
Schlagworte
Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime
Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1975002037.X01
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
24.06.2013
Dokumentnummer
JWR_1975002037_19770523X01