Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1714/74
Entscheidungsdatum
06.03.1975
Index
63/02 Gehaltsgesetz
Norm
GehG 1956 §17b idF 1972/214;
Rechtssatz
Ausführungen darüber, daß die Abmeldeverpflichtung beim Verlassen des Biwaks während einer Schußübung und Gefechtsübung (hier: im Rahmen der Truppenausbildung) auf einem Truppenübungsplatz als eine unter den gegebenen Verhältnissen gebotene allgemeine Ordnungsvorschrift anzusehen ist, aus der nicht auf eine Verpflichtung, sich erreichbar zu halten oder sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten, geschlossen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974001714.X01
Dokumentnummer
JWR_1974001714_19750306X01