Die Anzeigepflicht des § 53 KOVG trifft auch den Antragsteller während des Laufes eines Verfahrens, in dem über seinen Antrag auf Gewährung einer Versorgungsleistung entschieden wird.Die Anzeigepflicht des Paragraph 53, KOVG trifft auch den Antragsteller während des Laufes eines Verfahrens, in dem über seinen Antrag auf Gewährung einer Versorgungsleistung entschieden wird.