Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.1972

Geschäftszahl

0789/70

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0696/57 E 11. Oktober 1957 VwSlg 4445 A/1957 RS 1

Stammrechtssatz

Die Anzeigepflicht des Paragraph 53, KOVG trifft auch den Antragsteller während des Laufes eines Verfahrens, in dem über seinen Antrag auf Gewährung einer Versorgungsleistung entschieden wird.