Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
0919/66
Entscheidungsdatum
13.11.1968
Index
50/01 Gewerbeordnung
Rechtssatz
Da die Frage des Bedarfes nach einer Gast- und Schankgewerbekonzession keine Angelegenheit des freien Ermessens ist, kann bei der Bedarfsprüfung nicht auf Gesichtspunkte Bedacht genommen werden, die einer Betrachtung des gesamten Fragenkomplexes unter dem Gesichtspunkt einer Aufgabe der Planung (Schaffung der die Belange der Fremdenverkehrswirtschaft fördernden Gaststätten) den Vorrang vor sonst im Bereich der Bedarfsprüfung erforderlichen Erwägungen zubilligen (Hinweis auf E vom 21.12.1960, Zl. 1672/59, VwSlg. 5456 A/1960)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1966000919.X01
Im RIS seit
08.02.2002
Zuletzt aktualisiert am
24.02.2010
Dokumentnummer
JWR_1966000919_19681113X01