Die als Beeinträchtigung geltenden 0,8 o/oo Blutalkoholgehalt definieren die Alkoholbeeinträchtigung. Es ist daher die Feststellung eines Blutalkoholgehaltes von 0,8 o/oo nötig. Dieser braucht nicht nur durch Blutprobe nachgewiesen werden.
Die Feststellung, ob die vorhandenen Symptome die Annahme eines Blutalkoholwertes von mindestens 0,8 Promille rechtfertigen, fällt in das Gebiet medizinischen Fachwissens und kann daher von Laien nicht vorgenommen werden.
Aus dem positiven Alkotest allein kann ein Blutalkoholgehalt von mindestens 0,8 %o nicht abgleitet werden.