Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.06.1966

Geschäftszahl

0395/66

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1162/65 E 3. März 1966 VwSlg 6878 A/1966 RS 2

Stammrechtssatz

Die Feststellung, ob die vorhandenen Symptome die Annahme eines Blutalkoholwertes von mindestens 0,8 Promille rechtfertigen, fällt in das Gebiet medizinischen Fachwissens und kann daher von Laien nicht vorgenommen werden.