Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.06.1966

Geschäftszahl

0395/66

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0512/66 E 20. Juni 1966 RS 1

Stammrechtssatz

Aus dem positiven Alkotest allein kann ein Blutalkoholgehalt von mindestens 0,8 %o nicht abgleitet werden.