Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1865/64
Entscheidungsdatum
06.07.1965
Index
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0449/64 E 6. Juli 1965 RS 1
(hier: Verfahrensmängel hinsichtlich Vorhalt wesentlicher Angaben
im Zusammenhang mit Reihung bei Ermessensübung)
Stammrechtssatz
Wenn die Zahl der Konzessionsansuchen (hier für das Taxigewerbe) größer ist als der zu deckende Bedarf, liegt die Auswahl der Konzessionswerber im freien Ermessen der Verleihungsbehörden (E vom 10. Apirl 1959, Zl. 0001/55, VwSlg. 4935 A/1959); sie kann diese nach bestimmten, dem Sinn des Gesetzes gemäßen Gesichtspunkten reihen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001865.X01
Dokumentnummer
JWR_1964001865_19650706X01