Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.07.1965

Geschäftszahl

1865/64

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0822/63 E 15. Juni 1965 RS 4

(hier: Verfahrensmängel hinsichtlich Vorhalt wesentlicher Angaben im Zusammenhang mit Reihung bei Ermessensübung)

Stammrechtssatz

Die Handhabung des Wahlrechtes im Sinne der zur Anwendung gelangten Richtlinien widerspricht nicht dem Sinn des Gesetzes.