Verwaltungsgerichtshof
06.07.1965
1865/64
GRS wie 0822/63 E 15. Juni 1965 RS 4
(hier: Verfahrensmängel hinsichtlich Vorhalt wesentlicher Angaben im Zusammenhang mit Reihung bei Ermessensübung)
Die Handhabung des Wahlrechtes im Sinne der zur Anwendung gelangten Richtlinien widerspricht nicht dem Sinn des Gesetzes.