Verwaltungsgerichtshof
06.07.1965
1865/64
GRS wie 0449/64 E 6. Juli 1965 RS 1
(hier: Verfahrensmängel hinsichtlich Vorhalt wesentlicher Angaben im Zusammenhang mit Reihung bei Ermessensübung)
Wenn die Zahl der Konzessionsansuchen (hier für das Taxigewerbe) größer ist als der zu deckende Bedarf, liegt die Auswahl der Konzessionswerber im freien Ermessen der Verleihungsbehörden (E vom 10. Apirl 1959, Zl. 0001/55, VwSlg. 4935 A/1959); sie kann diese nach bestimmten, dem Sinn des Gesetzes gemäßen Gesichtspunkten reihen.