Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 5971 A/1963
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1413/62
Entscheidungsdatum
15.02.1963
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht
Rechtssatz
Im Falle der Geltendmachung einer in erster Instanz nicht Gegenstand des Verfahrens gewesenen Dienstbeschädigung in der Berufung ist über die Anerkennung instanzmäßig zu erkennen. Denn wenn auch der an sich einheitliche Rentenanspruch Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens war, so steht dieser doch in einem Abhängigkeitsverhältnis zu der primären und selbständig der Rechtskraft fähigen Entscheidung über die Anerkennung von Dienstbeschädigungen. Der in der Berufung enthaltene Antrag auf Anerkennung weiterer Dienstbeschädigungen begründet keine Unterbrechungspflicht der Behörde zweiter Instanz.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die
Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens
Allgemein
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001413.X01
Im RIS seit
14.11.2001
Zuletzt aktualisiert am
09.03.2016
Dokumentnummer
JWR_1962001413_19630215X01