Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
2054/56
Entscheidungsdatum
09.04.1958
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1809/60 E 31. Jänner 1961 VwSlg 5486 A/1961 RS 2
(hier iZm der kaufmännischen Qualifikation eines ein Gewerbe
unbefugt Ausübenden)
Stammrechtssatz
Die Unkenntnis eines Gesetzes kann nur dann als unverschuldet angesehen werden, wenn jemandem die Verwaltungsvorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben ist (Hier: im Zusammenhang mit §§ 36 Abs 3 und 34 Abs 1 ASVG).Die Unkenntnis eines Gesetzes kann nur dann als unverschuldet angesehen werden, wenn jemandem die Verwaltungsvorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben ist (Hier: im Zusammenhang mit Paragraphen 36, Absatz 3 und 34 Absatz eins, ASVG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1958:1956002054.X03
Im RIS seit
09.04.1958
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2010
Dokumentnummer
JWR_1956002054_19580409X03