Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.04.1958

Geschäftszahl

2054/56

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1809/60 E 31. Jänner 1961 VwSlg 5486 A/1961 RS 2 (hier iZm der kaufmännischen Qualifikation eines ein Gewerbe unbefugt Ausübenden)

Stammrechtssatz

Die Unkenntnis eines Gesetzes kann nur dann als unverschuldet angesehen werden, wenn jemandem die Verwaltungsvorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben ist (Hier: im Zusammenhang mit Paragraphen 36, Absatz 3 und 34 Absatz eins, ASVG).