Verwaltungsgerichtshof
09.04.1958
2054/56
GRS wie 1809/60 E 31. Jänner 1961 VwSlg 5486 A/1961 RS 2 (hier iZm der kaufmännischen Qualifikation eines ein Gewerbe unbefugt Ausübenden)
Die Unkenntnis eines Gesetzes kann nur dann als unverschuldet angesehen werden, wenn jemandem die Verwaltungsvorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben ist (Hier: im Zusammenhang mit Paragraphen 36, Absatz 3 und 34 Absatz eins, ASVG).