als Referenz-Heizwärmebedarf für das Referenzklima (HWBRef,RK) derjenige Wert, der sich bei Anwendung der Berechnungsmethode gemäß der Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der bautechnische Anforderungen festgelegt werden (Wiener Bautechnikverordnung 2023 – WBTV 2023), LGBl. für Wien Nr. 14/2024, in der jeweils geltenden Fassung, ergibt;als Referenz-Heizwärmebedarf für das Referenzklima (HWBRef,RK) derjenige Wert, der sich bei Anwendung der Berechnungsmethode gemäß der Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der bautechnische Anforderungen festgelegt werden (Wiener Bautechnikverordnung 2023 – WBTV 2023), LGBl. für Wien Nr. 14 aus 2024,, in der jeweils geltenden Fassung, ergibt;