als Referenz-Heizwärmebedarf (HWBRef) derjenige Wert, der sich bei Anwendung der Berechnungsmethode gemäß der Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der bautechnische Anforderungen festgelegt werden (Wiener Bautechnikverordnung 2020 – WBTV 2020), LGBl. für Wien Nr. 4/2020, in der jeweils geltenden Fassung, für das Referenzklima ergibt;als Referenz-Heizwärmebedarf (HWBRef) derjenige Wert, der sich bei Anwendung der Berechnungsmethode gemäß der Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der bautechnische Anforderungen festgelegt werden (Wiener Bautechnikverordnung 2020 – WBTV 2020), LGBl. für Wien Nr. 4 aus 2020,, in der jeweils geltenden Fassung, für das Referenzklima ergibt;