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Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2022/2023 § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2022/2023

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 88/2022

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

10.03.2022

Außerkrafttretensdatum

13.05.2024

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 119/2024).

Titel

Kundmachung der Präsidentin des Rechnungshofes betreffend den Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2022/2023
StF: BGBl. II Nr. 88/2022

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes

Präambel

1. Abschnitt, Darstellung des Ist-Zustandes (Stichtag 31. Dezember 2021)

Paragraph eins,

Darstellung der Bediensteten gegliedert nach Geschlecht sowie Verwendungs– und Funktionsgruppen: Gegenüberstellung der weiblichen und männlichen Beschäftigten im Rechnungshof

Paragraph 2,

Darstellung der Frauenquote

Paragraph 3,

Verwendung im Prüfungsdienst

Paragraph 4,

Darstellung der Funktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung des Frauenanteils

Paragraph 5,

Aus– und Weiterbildung

Paragraph 6,

Bewerbungen

Paragraph 7,

Arbeitszeitregelung

Paragraph 8,

Unterrepräsentation

Paragraph 9,

Kommissionen und Arbeitsgruppen

2. Abschnitt, Darstellung des Soll-Zustandes (längerfristig) zur Beseitigung der Unterrepräsentation von Frauen

3. Abschnitt, Fluktuation, Prognose bis einschließlich 2027 und verbindliche Vorgaben

Paragraph 11,

Fluktuation und Prognose

Paragraph 12,

Zielvorgaben des Rechnungshofes zur Erhöhung des Frauenanteils im Prüfungsdienst und in bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2023 gemäß Paragraph 11 a, Absatz 3, B-GlBG

4. Abschnitt, Besondere verbindliche Förderungsmaßnahmen für Frauen gemäß Paragraph 11 a, Absatz 3, B-GlBG

Paragraph 13,

Organisation

Paragraph 14,

Aufnahme und beruflicher Aufstieg

Paragraph 15,

Aus- und Fortbildung

Paragraph 16,

Wiedereinstieg für die nach Mutterschutzgesetz und Väter-Karenzgesetz karenzierten Bediensteten

Paragraph 17,

Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten

Paragraph 18,

Sprachliche Gleichbehandlung

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes

Gemäß Paragraph 11 a, Absatz eins, des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG), Bundesgesetzblatt Nr. 100 aus 1993,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 153 aus 2020,, wird verlautbart:

Präambel

Der Rechnungshof bekennt sich zum Grundsatz der Gleichwertigkeit und Gleichstellung der Geschlechter, zu den Anliegen der Frauenförderung und zur Schaffung von positiven und Karriere fördernden Bedingungen für Frauen und sorgt für die Chancengleichheit der Geschlechter. An der Zielerreichung der Gleichstellung der Geschlechter haben alle Mitarbeiter*innen des Rechnungshofes gemeinsam mitzuwirken.

Maßnahmen zur Frauenförderung finden im Rechnungshof in der Personalplanung und in der Organisationsentwicklung ihren adäquaten Niederschlag. Der Rechnungshof strebt eine Ausgewogenheit der Geschlechterverteilung, insbesondere in den Leitungsfunktionen an. Jeder Form von diskriminierendem Vorgehen oder Verhalten gegenüber Frauen ist entgegenzutreten. Diese Maßnahmen sind insbesondere von allen Personen in leitenden Funktionen im Rechnungshof mitzutragen.

Dem Frauenförderungsplan 2022 aus 2023, liegt die in Paragraph 11, Absatz 2, B-GlBG geregelte Frauenquote von 50 % zugrunde.

Der Rechnungshof weist zum Stichtag 31. Dezember 2021 bei 305 Mitarbeiter*innen insgesamt eine Frauenquote von 50,5 % auf. Im Prüfdienst, der sich aus Personen in den Verwendungsgruppen A1 und A2 zusammensetzt, sind die Frauen noch unterrepräsentiert. Ihr Anteil steigt aber stetig, zuletzt von 44,6 % in den Jahren 2019 aus 2020, auf 46,2 % in den Jahren 2020 aus 2021,.

Schlagworte

Ausbildung

Im RIS seit

10.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2024

Gesetzesnummer

20011840

Dokumentnummer

NOR40242883

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2022/88/P0/NOR40242883

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