(1)Absatz eins,Der Dachverband hat im übertragenen Wirkungsbereich ein Zugangsportal zu
eHealth-Anwendungen nach Maßgabe des 5. Abschnitts
zu betreiben. Dieses Zugangsportal bietet Funktionen zur Wahrung der Teilnehmer/innen/rechte gemäß §§ 15 und 16 an.zu betreiben. Dieses Zugangsportal bietet Funktionen zur Wahrung der Teilnehmer/innen/rechte gemäß Paragraphen 15, und 16 an.