(8)Absatz 8Das Modul 4 besteht in der Ausbilderprüfung. Die erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung (Modul 5) ersetzt die Ausbilderprüfung. Die gemäß § 29 des Berufsausbildungsgesetzes normierten Antrittsvoraussetzungen für die Ausbilderprüfung gelten nicht, wenn diese als Modul im zeitlichen Zusammenhang mit den Modulen der Meisterprüfung abgelegt wird. Zur Ausbilderprüfung ist zuzulassen, wer eigenberechtigt ist.Das Modul 4 besteht in der Ausbilderprüfung. Die erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung (Modul 5) ersetzt die Ausbilderprüfung. Die gemäß Paragraph 29, des Berufsausbildungsgesetzes normierten Antrittsvoraussetzungen für die Ausbilderprüfung gelten nicht, wenn diese als Modul im zeitlichen Zusammenhang mit den Modulen der Meisterprüfung abgelegt wird. Zur Ausbilderprüfung ist zuzulassen, wer eigenberechtigt ist.