Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Elektrotechnikgesetz 1992
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.01.2017
Außerkrafttretensdatum
27.12.2022
Abkürzung
ETG 1992
Index
95/01 Elektrotechnik
Text
Normalisierung und Typisierung auf dem Gebiete der Elektrotechnik
§ 2.Paragraph 2,
Neue elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel sowie wesentliche Änderungen und Erweiterungen bestehender elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel müssen innerhalb des ganzen Bundesgebietes in technischer Hinsicht nach den Grundsätzen der Normalisierung und Typisierung, soweit wie möglich einheitlich, namentlich hinsichtlich der Stromart, der Frequenz und der Spannung, letztere abgestuft nach dem Zweck der Anlagen, ausgeführt werden. Um dies zu gewährleisten hat der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft im Verordnungswege die erforderlichen Regelungen zu treffen. In diesen Verordnungen können für besondere Verhältnisse auch andere als die einheitlich festgelegten Frequenzen, Stromarten oder Spannungen für zulässig erklärt werden.
Im RIS seit
18.01.2017
Zuletzt aktualisiert am
27.12.2022
Gesetzesnummer
10012241
Dokumentnummer
NOR40188603