Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Geschäftsordnungsgesetz 1975
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
23.10.1998
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
GOG
Index
10/03 Nationalrat, Bundesrat
Text
I. Eröffnung und Bildung des Nationalratesrömisch eins. Eröffnung und Bildung des Nationalrates
§ 1Paragraph eins
(1)Absatz eins,Jedem Abgeordneten wird nach seiner Wahl oder nach seiner Berufung als Ersatzmann von der Bundeswahlbehörde ein Wahlschein ausgestellt, der in der Parlamentsdirektion zu hinterlegen ist.
(2)Absatz 2,Die Parlamentsdirektion stellt jedem Abgeordneten, für den der Wahlschein hinterlegt ist, eine amtliche Legitimation mit seinem Lichtbild aus.
Schlagworte
Ausweis
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2024
Gesetzesnummer
10000576
Dokumentnummer
NOR12017121
Alte Dokumentnummer
N1199855234L