Bundesrecht konsolidiert

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Geschäftsordnungsgesetz 1975 § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Geschäftsordnungsgesetz 1975

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 410/1975

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.10.1975

Außerkrafttretensdatum

22.10.1998

Abkürzung

GOG

Index

10/03 Nationalrat, Bundesrat

Text

römisch eins. Eröffnung und Bildung des Nationalrates

Paragraph eins

  1. Absatz eins,Jedem Abgeordneten wird nach seiner Wahl oder nach seiner Berufung als Ersatzmann von der Hauptwahlbehörde ein Wahlschein ausgestellt, der in der Parlamentsdirektion zu hinterlegen ist.
  2. Absatz 2,Die Parlamentsdirektion stellt jedem Abgeordneten, für den der Wahlschein hinterlegt ist, eine amtliche Legitimation mit seinem Lichtbild aus.

Schlagworte

Ausweis

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2024

Gesetzesnummer

10000576

Dokumentnummer

NOR12008307

Alte Dokumentnummer

N11975148240

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1975/410/P1/NOR12008307

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