Bundesrecht konsolidiert

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Gewerbeordnung 1973 § 353

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gewerbeordnung 1973

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 50/1974 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 353

Inkrafttretensdatum

27.09.1991

Außerkrafttretensdatum

18.03.1994

Abkürzung

GewO 1973

Index

50/01 Gewerbeordnung

Text

i) Verfahren betreffend Betriebsanlagen

Paragraph 353,

Dem Ansuchen um Genehmigung einer Betriebsanlage sind folgende Unterlagen anzuschließen:

  1. Ziffer eins
    in vierfacher Ausfertigung
    1. Litera a
      eine Betriebsbeschreibung einschließlich eines Verzeichnisses der Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen,
    2. Litera b
      die erforderlichen Pläne und Skizzen,
    3. Litera c
      eine Beschreibung der beim Betrieb der Anlage zu erwartenden Abfälle und der betrieblichen Vorkehrungen zu deren Vermeidung, Verwertung und Entsorgung (Abfallwirtschaftskonzept)
    sowie
    1. Litera d
      für unter Paragraph 82 a, fallende Anlagen die Sicherheitsanalyse und der Maßnahmenplan
    und
  2. Ziffer 2
    in einfacher Ausfertigung
    1. Litera a
      nicht unter Ziffer eins, fallende für die Beurteilung des Projekts und der zu erwartenden Emissionen der Anlage im Ermittlungsverfahren erforderliche technischen Unterlagen
    sowie
    1. Litera b
      die Namen und Anschriften des Eigentümers des Betriebsgrundstückes und der Eigentümer der an dieses Grundstück unmittelbar angrenzenden Grundstücke.

Anmerkung

ÜR: Art. VIII, BGBl. Nr. 325/1990

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 517/1991

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2023

Gesetzesnummer

10006402

Dokumentnummer

NOR12077962

Alte Dokumentnummer

N5199116458J

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/50/P353/NOR12077962

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