Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 50/1974 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994Bundesgesetzblatt Nr. 50 aus 1974, wiederverlautbart durch Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1994,
Text
i) Verfahren betreffend Betriebsanlagen
§ 353.Paragraph 353,
Dem Ansuchen um Genehmigung einer Betriebsanlage sind folgende Unterlagen anzuschließen:
in vierfacher Ausfertigung
eine Betriebsbeschreibung einschließlich eines Verzeichnisses der Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen,
die erforderlichen Pläne und Skizzen,
eine Beschreibung der beim Betrieb der Anlage zu erwartenden Abfälle und der betrieblichen Vorkehrungen zu deren Vermeidung, Verwertung und Entsorgung (Abfallwirtschaftskonzept)
sowie
für unter § 82a fallende Anlagen die Sicherheitsanalyse und der Maßnahmenplanfür unter Paragraph 82 a, fallende Anlagen die Sicherheitsanalyse und der Maßnahmenplan
und
in einfacher Ausfertigung
nicht unter Z 1 fallende für die Beurteilung des Projekts und der zu erwartenden Emissionen der Anlage im Ermittlungsverfahren erforderliche technischen Unterlagennicht unter Ziffer eins, fallende für die Beurteilung des Projekts und der zu erwartenden Emissionen der Anlage im Ermittlungsverfahren erforderliche technischen Unterlagen
sowie
die Namen und Anschriften des Eigentümers des Betriebsgrundstückes und der Eigentümer der an dieses Grundstück unmittelbar angrenzenden Grundstücke.
Anmerkung
ÜR: Art. VIII, BGBl. Nr. 325/1990ÜR: Artikel römisch acht,, Bundesgesetzblatt Nr. 325 aus 1990,
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 517/1991Fassung zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 517 aus 1991,