Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Gewerbeordnung 1973 § 353

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gewerbeordnung 1973

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 50/1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 253/1976

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 353

Inkrafttretensdatum

01.01.1977

Außerkrafttretensdatum

31.12.1988

Abkürzung

GewO 1973

Index

50/01 Gewerbeordnung

Text

i) Verfahren betreffend Betriebsanlagen

Paragraph 353,

Dem Ansuchen um Genehmigung einer Betriebsanlage sind eine Betriebsbeschreibung einschließlich eines Verzeichnisses der Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen und die erforderlichen Pläne oder Skizzen in vierfacher Ausfertigung anzuschließen. Weiters sind die sonst für die Beurteilung erforderlichen technischen Unterlagen sowie die Namen und Anschriften des Grundstückseigentümers und der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke anzuschließen.

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2023

Gesetzesnummer

10006402

Dokumentnummer

NOR12070341

Alte Dokumentnummer

N5197418740S

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/50/P353/NOR12070341

Navigation im Suchergebnis