Abgeltung für mehrtägige Schulveranstaltungen
§ 63a. Dem Lehrer gebührt für die Teilnahme an mindestens
zweitägigen Schulveranstaltungen mit Nächtigung, sofern er die
pädagogisch-inhaltliche Betreuung einer Schülergruppe innehat, eine
Abgeltung. Sie beträgt für jeden Tag
in den Verwendungsgruppen L PA und L 1 ....... 11,6 Promille
in den Verwendungsgruppen L 2 ................ 9,4 Promille und
in der Verwendungsgruppe L 3 ................. 6,0 Promille
des Gehalts der Gehaltsstufe 11 der Verwendungsgruppe L 1.